Ein per E-Mail eingelegter Antrag/Widerspruch beziehungsweise ein eingescannter und per E-Mail übersandter Antrag/Widerspruch an die Bezügestelle ist unwirksam. Es tritt keine Fristwahrung ein.
Es besteht die Möglichkeit der fristwahrenden Übermittlung eines Antrags/Widerspruchs per Fax an folgende Nummer:
0391 / 545-4100
Das Sendeprotokoll gilt als Nachweis über den Eingang des Antrags/Widerspruchs. Es ist nicht erforderlich das Original im Nachgang zu übersenden.