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Grundsteuerreform / Informationsschreiben der Finanzverwaltung werden im Juni 2022 verschickt

Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) ihre Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 31. Oktober 2022 eine sogenannte „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ (Feststellungserklärung) abzugeben. Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich die entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben.

Die Feststellungserklärungen sind elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli 2022 unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt. Die elektronische Übermittlung der Erklärung können auch Angehörige übernehmen. Dafür kann deren eigene Registrierung bei ELSTER genutzt werden. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Informationen und Hilfen bereit. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken erhalten im Juni 2022 ein Schreiben mit allgemeinen Hinweisen zur Grundsteuerreform sowie konkreten Angaben zu ihrem jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.

Weitere Informationen, nützliche Hinweise und Erklärvideos stehen auf der Internetseite www.mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer zur Verfügung. Allgemeine Fragen zur Grundsteuer können auch dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden. Warten Sie das Informationsschreiben ab. Eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist aktuell nicht erforderlich.

Weitere Informationen: Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Grundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig. 

Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen.