Die Stadt Mansfeld im Landkreis Mansfeld-Südharz erhält vom Land rund 1,27 Millionen Euro als Liquiditätshilfe. Bei der Summe handelt es sich um ein zinsloses, auf fünf Jahre befristetes Darlehen, das der Stadt helfen wird, Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken.
Das Geld stammt aus dem Ausgleichsstock des Landes. Darin stehen in diesem Jahr insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld sollen in finanzielle Notlage geratene Kommunen unterstützt werden. Grundlage für Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock ist, dass die Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltslage umgesetzt haben.
Finanzminister Michael Richter: „Mit der Ausgabe eines zinslosen Darlehens aus dem Ausgleichsstock unterstützen wir unsere Kommunen bei der Weiterführung ihrer Aufgaben. Oberstes Ziel ist, dass die Einwohnerinnen und Einwohner und auch die künftigen Generationen mit ihrer Heimatstadt Mansfeld einen finanziell leistungsfähigen Heimatort haben. Mit einer neuen seit 2022 geltenden Regelung können die Kommunen unseres Landes Hilfen aus dem Ausgleichsstock schneller und einfacher erhalten.“
Hintergrund:
Kommunen können über ihre allgemeinen Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) hinaus Leistungen aus dem Ausgleichsstock auf der Grundlage des § 17 FAG gewährt werden. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Daneben dient der Ausgleichsstock der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des FAG. Hierfür stehen jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung.