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Haushaltspläne

Schwerpunkte der Politik Sachsen-Anhalts werden durch die Landeshaushalte wesentlich mitbestimmt. Das Finanzministerium plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mithilfe des Haushalts.

Die Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf des Haushaltsgesetzes vor. Das Parlament berät und beschließt den Haushaltsplan. Jeder Etat gilt für ein Kalenderjahr; seit einiger Zeit werden regelmäßig Haushalte für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und beschlossen (Doppelhaushalt).

Der Beschluss durch das Parlament tritt als Haushaltsgesetzgesetz mit Verkündung in Kraft.

(nicht barrierefreie Dateien, bei Fragen können Sie sich wenden an: pressestelle(at)mf.sachsen-anhalt.de)

Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der Landeshaushalte der vergangenen Jahre: