BMF-Schreiben vom 08.11.2018
(Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM);
Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2019 im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale)
BMF-Schreiben vom 07.11.2019
(Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM);
Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für gemäß § 1 Absatz 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2020)
ELStAM-Informationen für Arbeitgeber
ELStAM-Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software
ELStAM-Hinweise für Arbeitgeber mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Bescheinigung zur Überprüfung der ELStAM